In seiner Sitzung am 26.09.2023 hat der Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau (ATKW) die Richtlinie zur Vergabe von Zuschüssen an Vereine im Rahmen der kommunalen Tourismusförderung zum 01.01.2024 geändert.
Zuwendungsempfänger können nun alle eingetragenen Vereine mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer sein, die Projekte einreichen, die den Förderrichtlinien entsprechen.
Ort der Projektrealisierung: Verbandsgemeinde Ruwer
Förderrichtlinien:
Förderfähig sind:
- Schaffung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Entwicklung von IT- und Softwarelösungen, die der kommunalen Tourismusförderung dienlich sind
- Aufwendungen für Beratungsleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit der Umsetzung oben genannter Maßnahmen stehen
- Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern Sie im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Investitionsvorhaben stehen
- Maßnahmen zur Inwertsetzung touristischer Infrastrukturen wie Wanderwege, Radstrecken, thematische Spazierwege, Informationsbeschilderung
- Veranstaltungen, die überörtliche und touristische Relevanz haben
Nicht förderfähig sind:
- Laufender Betrieb oder die Unterhaltung von vereinseigenen Einrichtungen
- Ersatzinvestitionen und Reparaturmaßnahmen
- Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
- Erwerb unbebauter Grundstücke
- Energiegewinnungsanlagen sowie die damit zusammenhängende technische Einrichtung, die nach EEG und KWKG förderfähigen Strom oder förderfähige Wärme erzeugen.
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen
- Festivitäten, wenn Sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfest, Vereinsfest).
Ablauf:
- Zuschussanträge von Vereinen mit Sitz in der Verbandsgemeinde Ruwer müssen spätestens am 30.09. eines jeweiligen Jahres bei der Tourist-Information Ruwer, Bahnhofstraße 37a, 54317 Kasel schriftlich eingegangen sein (postalisch oder per Mail an touristinfo@ruwer.de).
2. Die Anträge werden hinsichtlich der Förderrichtlinien, Einhaltung Fristen geprüft und nach Abgabefrist dem Ausschuss für Tourismus, Kultur und Weinbau der Verbandsgemeinde Ruwer vorgestellt und nach Vorgabe dieser Richtlinie beraten.
3. Gefördert werden 50% (Förderquote) des tatsächlichen Brutto-Anschaffungswertes/ Rechnungswertes, aufgerundet auf den nächst höheren 10€-Betrag, höchstens jedoch 500 € pro Verein pro Jahr.
4. Liegen nach dem 30.09 mehr Anträge vor als Fördermittel (Haushaltsmittel) zur Verfügung stehen, so werden die Fördermit tel unter den Antragstellern im Verhältnis (reduzierte Förderquote bezogen auf den tatsächlichen Brutto-Anschaffungs- wert/ Rechnungswert) verteilt.